Bauplatzvergabe für das Baugebiet "Inneres Gratzfeld - Neuweg"
Achtung: Der Bebauungsplan Inneres Gratzfeld - Neuweg" wurde auf Grundlage des § 13b BauGB aufgestellt. Diese Regelung wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 wegen fehlender Umweltverträglichekieitsprüfung als europarechtswidrig eingestuft. Aufgrund des Urteils erteilen die Baurechtsbehörden keine Genehmigungen in diesen Baugebieten. Derzeit ist nicht absehbar, wann in dem Plangebiet eine Bebauung erfolgen kann.