Bauplatzvergabe für das Baugebiet "Inneres Gratzfeld - Neuweg"
2. Tranche
2025 verkauft die Gemeinde Merdingen die folgenden Baugrundstücke:

Die Baugrundstücke werden zu folgenden Konditionen verkauft:
- Preis für Einzelhausgrundstücke: 380 €/m²
- Preis für Doppelhausgrundstücke: 330 €/m²
- Überschreitung des gesetzlichen Mindeststandards zum Energieverbrauch
- Pflicht zur Bebauung innerhalb von drei Jahren
- Selbstbezugsverpflichtung
- Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Gemeinde
Vergabekriterien
Der Gemeinderat hat für die Vergabe von Baugrundstücken eine Vergaberichtlinie verabschiedet. Diese sieht eine gewichteten Punktekatalog vor. Als Eigenentwicklergemeinde soll die Gemeinde Merdingen nach dem Landesentwicklungsplan (Ziel 3.1.5; S. 25) Wohnraum nur aufgrund des Bedarfs der in der Gemeinde lebenden Bevölkerung schaffen. Daher machen ortsbezogene Krtierien 45 % der erreichbaren Punkte aus. Soziale Kriterien bilden weitere 55 % der erreichbaren Punkte.
In der Gemeinde Merdingen verfügen zahlreiche Privatpersonen über unbebaute Grundstücke (sog. Enkelgrundstücke), die in absehbarer Zeit nicht bebaut werden. Um dieser Entwicklung zumindest zukünftig Einhalt zu gebieten, wurden folgende Personen nach § 3 der Vergaberichtlinie grundsätzlich ausgeschlossen:
- Bewerbende, die bereits ein Baugrundstück in Merdingen erworben haben oder besitzen
- Bewerbende, die bereits über angemessenes Wohneigentum in Merdingen oder im Umkreis von 30 km verfügen.
- Bewerbende, die selbst oder deren Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder) über ein unbebautes Baugrundstück in Merdingen oder den umliegenden Gemeinden (Umkreis 30 km) verfügen.
- Bewerber müssen durch Bankbescheinigung nachweisen, dass das Bauvorhaben finanziert werden kann
- Das erworbene Grundstück muss innerhalb von 3 Jahren bebaut werden.
Die vollständigen Vergaberichtlinien können Sie hier einsehen: Vergaberichtlinien (Synopse) (166,1 KB) |
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