Rathaus Merdingen

Landtagswahl 2026

Wahltermin 08. März 2026

Am 08.03.2026 findet die  Wahl zum 21. Landtag von Baden-Württemberg statt. Im Folgenden finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um die Wahl.

Weiter finden Sie auf dem Youtubekanal der Landeszentrale für Politische Bildung Erklärfilme rund um die Landtagswahl. Der Film geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet. „Alles, was Du wissen musst!“

Aufteilung der Gemeinde in zwei Wahlbezirke

Das Wahlgebiet der Gemeinde Merdingen ist in zwei Wahlbezirke aufgeteilt. Das Wahlgebiet der Gemeinde ist in den Wahlbezirk 01 = Merdingen-Ost und den Wahlbezirk 02 = Merdingen West aufgeteilt. Ihre persönliche Zuordnung zu einem der beiden Wahlbezirke können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Das Wahllokal für die Wähler*innen des Wahlbezirks Merdingen-Ost (Wahlbezirk 01) wird im Bürgerhaus, Adolf-Schopp-Platz 1, im Obergeschoss, Bürgersaal, eingerichtet. Das Wahllokal für die Wähler*innen des Wahlbezirks Merdingen-West (Wahlbezirk 02) wird im Bürgerhaus, Adolf-Schopp-Platz 1, im Erdgeschoss, Bürgerbüro, eingerichtet.

Für die Wahl in den Wahllokalen bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und die Wahlbenachrichtigung sowie einen Kugelschreiber in das Wahllokal mit.
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bei Eintragung des Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis vom Wahlhelferpersonal abgenommen. Einen Stimmzettel erhalten Sie bei Betreten des Wahllokals. Der Stimmzettel darf ausschließlich in der Wahlkabine gekennzeichnet werden und ist vor dem Verlassen der Wahlkabine mindestens einmal zu falten. Mit dem gefalteten Stimmzettel gehen Sie zum Wahltisch. Dort wird vom Wahlpersonal der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eingetragen und Sie legen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Danach verlassen Sie bitte ohne Verzögerung den Wahlraum. Der Mindestabstand zu anderen Personen soll stets 1,50 m betragen und gewahrt werden.

Allgemeine Informationen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen Staatsangehörigen, geboren am 08.03.2010 oder früher, die seit mindestens 3 Monaten (seit 08.12.2025 oder früher) in Baden-Württemberg wohnen.

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.

Briefwahl beantragen

Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 08.03.2026 um 18 Uhr im Briefkasten des Bürgermeisteramtes Merdingen, Kirchgasse 2, 79291 Merdingen eingegangen sein. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 02.02.2026 versandt. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Postlaufzeiten. Besonders bei Anforderungen an ausländische Adressen kann für ein rechtzeitiges Eintreffen nicht garantiert werden.

Wir empfehlen daher allen Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in einem Wahllokal wählen, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig und möglichst direkt bei der Gemeindeverwaltung einzuwerfen. Zwischen dem 02.02.2026 und dem 06.03.2023 können Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich beantragt und auch in der Wahlkabine vor Ort ausgefüllt werden.

Briefwahl vor Ort beantragen
bis Donnerstag, 20. Februar 2025 12:00 Uhr, 
Adresse: Gemeinde Merdingen, Wahlamt, Kirchgasse 2, 79291 Merdingen
Briefwahl schriftlich beantragen
bis Donnerstag, 20. Februar 2025 12:00 Uhr,
Adresse: Gemeinde Merdingen, Wahlamt, Kirchgasse 2, 79291 Merdingen
Angaben: Vor- u. Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. die Anschrift, an welche die Unterlagen versandt werden sollen
Briefwahl online beantragen

bis Donnerstag, 05. März 2026 12:00 Uhr.
Angaben: u.a. Wahlbezirks- und Wählernummer von der Wahlbenachrichtigung

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