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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Merdingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.merdingen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

Gemäß der Vorgaben der BITV 2.0 gibt es Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website. Ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) ist aktuell nicht in Planung.

Inhalt und Navigation in Leichter Sprache

2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

  • Geodaten und Ortspläne können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Vor allem PDF‐Dokumente wie die Öffentlichen Bekanntmachungen, das Ortsrecht sowie Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich. Zu Flyern und Broschüren liegen meist zugängliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten vor.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.merdingen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Externe Inhalte, die als iFrames auf www.merdingen.de eingebettet werden, können nicht barrierefrei sein.

Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Gemeinde Merdingen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.10.2020 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite www.merdingen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Gemeinde Merdingen
Kirchgasse 2
79291 Merdingen
E-Mail: gemeinde@merdingen.deTelefon: 07668 90940

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich jederzeit an die Gemeinde Merdingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Merdingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mai:l Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279 3360

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


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