Abschaffung des Kinderreisepasses ab Januar 2024
Ab dem 01.01.2024 wird der Kinderreisepass, den es bisher für Kinder unter zwölf Jahren gibt, abgeschafft. Für Kinder werden ab dann nur noch Personalausweise und Reisepässe ausgestellt. Diese sind sechs Jahre gültig, können aber je nach Alter des Kindes nur solange genutzt werden, wie das Kind mit dem im Dokument verwendeten Passbild identifiziert werden kann. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 - 6 Wochen.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben auch nach dem 01.01.2024 gültig, bis zum jeweiligen Gültigkeitsdatum. Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe dann nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Grundsätzlich ist ein Reisepass oder Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren nur für Reisen im Ausland notwendig.
Weitere Fragen zu Reisepässen und Personalausweisen beantwortet Ihnen gerne der Bürgerservice.
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