Lärmschutz
Aufgrund von Beschwerden weißen wir darauf hin, dass Schussgeräte zur Vergrämung von Vögeln in der Landwirtschaft nur in solcher Lautstärke benutzt werden dürfen, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Insbesondere in der Zeit von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr sind generelle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.Im Interesse einer gutnachbarlichen Beziehung sollten die vorgenannten Bestimmungen beachtet werden. Bitte prüfen Sie bei der Aufstellung bzw. Nutzung immer, ob ein Vergrämungsapparat überhaupt notwendig ist (insbesondere in der Nähe von Wohngebieten), wann zwingend mit dem Betrieb begonnen werden muss und ob vorgeschriebene bzw. sinnvolle Mindestabstände eingehalten sind bzw. ob diese gegebenenfalls noch vergrößert werden können.Bürgermeisteramt Merdingen
- Ordnungsamt -