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Verkehrswidriges Parken im Bereich der Hermann-Brommer-Schule mit Behinderungen für den Schulbusverkehr

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die gültigen Parkregelungen im Bereich der Jan-Ullrich-Straße und dem Brühlweg hin. Die Jan-Ullrich-Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325.1 ausgeschildert (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Spielstraße“ bezeichnet). In diesem Verkehrsbereich ist das Parken nur auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig. Im Brühlweg sind im Bereich der Hermann-Brommer-Schule öffentliche Parkplätze ausgewiesen, die zum Parken benutzt werden können. Im Zufahrtsbereich zu diesen Parkplätzen darf man nicht auf der Straße parken. Im weiteren Verlauf des Brühlweg in nördlicher Richtung ist das Parken entlang von Hochbordsteinen zulässig. Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten das Parken verboten. Wir weisen auf § 12 der Straßenverkehrsordnung hin.

Der Schulbus, der morgens und zur Mittagszeit die Hermann-Brommer-Schule anfährt hatte in den letzten Tagen mehrfach erhebliche Durchfahrtsprobleme im genannten Bereich. Wir appellieren an die Verkehrsteilnehmer sich rücksichtsvoll zu verhalten. Der eingerichtete Schulbusverkehr dient schließlich der Sicherheit der Schulkinder

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