Merdingen Frühling

Projekt 380-kV-Netzverstärkung Eichstetten-Bundesgrenze Frankreich

Ankündigung zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen im Projekt 380-kV-Netzverstärkung Eichstetten-Bundesgrenze Frankreich des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW

Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiberin das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg und ist gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet das Stromnetz instand zu halten, zu optimieren und bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu dient auch das Projekt „380-kV-Netzverstärkung Eichstetten – Bundesgrenze Frankreich“. Hierfür wird auf einer Länge von knapp 18 Kilometern die Leitungsanlage 7500 von Eichstetten bis zur Bundesgrenze in Form eines Ersatzneubaus erneuert. TransnetBW befindet sich aktuell in der Vorbereitung zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen. In diesem Zusammenhang sind Baugrunduntersuchungen zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage sowie der Untersuchung der Bodenbeschaffenheit geplant.

Ab voraussichtlich KW 5/2024 wird die von TransnetBW beauftragte Firma Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH Baugrunduntersuchungen zur Feststellung der Untergrundverhältnisse durchführen. Die Bohrungen dauern jeweils ungefähr zwei Tage pro Bohrpunkt und sind voraussichtlich Ende April abgeschlossen. 

Betroffen sind folgende Flurstücke in der Gemeinde Merdingen, Gemarkung Merdingen: 
 
1509, 1826, 1879, 1880, 1890, 1898, 2146, 12866, 12868, 12869, 12964, 13002, 13011, 13026

Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, die Grundstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu befahren, um an die geplanten Maststandorte zu gelangen. Hierzu werden das Bohrgerät und ein Dumper von einem LKW mit Anhänger über die vorhandenen Straßen so nah wie möglich zum Bohrpunkt transportiert. Ein Lieferwagen begleitet den Transport. Zum Bohrpunkt selbst fahren nur das Bohrgerät und der Dumper. Der LKW, der Lieferwagen und der Anhänger verbleiben an geeigneter Stelle am Wegesrand. Die Bohrung selbst findet bis zu einer Bohrtiefe von 40 Metern statt. Das entstandene Bohrloch hat einen Durchmesser von rund 22 cm und wird nach Beendigung der Arbeiten wieder mit Bohrgut bzw. Tonpellets/Bentonit verfüllt.

Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. Hierbei entstehen im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Flurschäden kommen, werden diese kompensiert. 

Kontakt:   
Herr Steffen Meskes, Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH 
steffen.meskes@cteam.de  
02241 – 975 77 67  
 

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