Rathaus Merdingen
Leistungen

Absonderungsbescheinigung beantragen (Corona)

Die Absonderungspflicht nach CoronaVO Absonderung wird von der Ortspolizeibehörde nur auf Antrag bescheinigt.

Zuständige Stelle

Ortspolizeibehörde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Absonderungspflicht wurde von einer offiziellen Teststelle an das Gesundheitsamt gemeldet

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang erhalten Sie die Bestätigung per Post.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Antragsformular und ggf. Nachweis über die vorzeitige Beendigung der Absonderung durch Freitestung (negativer PCR- oder Schnelltest)

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

§ 7 CoronaVO Absonderung

Freigabevermerk

Freigabe 01.01.2022.

Top