Leistungen
Absonderungsbescheinigung beantragen (Corona)
Die Absonderungspflicht nach CoronaVO Absonderung wird von der Ortspolizeibehörde nur auf Antrag bescheinigt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Absonderungspflicht wurde von einer offiziellen Teststelle an das Gesundheitsamt gemeldet
Verfahrensablauf
Nach Antragseingang erhalten Sie die Bestätigung per Post.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular und ggf. Nachweis über die vorzeitige Beendigung der Absonderung durch Freitestung (negativer PCR- oder Schnelltest)
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 5 Arbeitstage.
Rechtsgrundlage
§ 7 CoronaVO Absonderung
Freigabevermerk
Freigabe 01.01.2022.