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Absonderungsbescheinigung beantragen (Corona)

    Die Absonderungspflicht nach CoronaVO Absonderung wird von der Ortspolizeibehörde nur auf Antrag bescheinigt.

    Zuständige Stelle

    Ortspolizeibehörde

    Bürgerbüro [Gemeinde Merdingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Absonderungspflicht wurde von einer offiziellen Teststelle an das Gesundheitsamt gemeldet

    Verfahrensablauf

    Nach Antragseingang erhalten Sie die Bestätigung per Post.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Ausgefülltes Antragsformular und ggf. Nachweis über die vorzeitige Beendigung der Absonderung durch Freitestung (negativer PCR- oder Schnelltest)

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 5 Arbeitstage.

    Rechtsgrundlage

    § 7 CoronaVO Absonderung

    Freigabevermerk

    Freigabe 01.01.2022.

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