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Bürgermeister widerspricht Beschlüssen zur Unterstützung des Kaiserstuhlbads

Bürgermeister Martin Rupp hat den Beschlüssen des Gemeinderats zur Unterstützung des Kaiserstuhlbads Ihringen durch einen Rasenmähroboter und Bauhofleistungen widersprochen. Grund sind offene rechtliche und haushaltswirtschaftliche Fragen. Die Einwohnerversammlung am 14. Juli 2026 findet wie geplant statt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat am 30. Juni 2026 beschlossen, den künftigen Betreiber des Kaiserstuhlbads Ihringen durch die Beschaffung und unentgeltliche Überlassung eines Rasenmähroboters im Wert von bis zu 40.000 Euro sowie durch Bauhofleistungen im Umfang von bis zu 25.000 Euro zu unterstützen.

Bürgermeister Martin Rupp hat gegen diese beiden Beschlüsse gemäß § 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Widerspruch eingelegt. Nicht betroffen ist die ebenfalls beschlossene Einwohnerversammlung. Diese findet am Dienstag, 14. Juli 2026, statt. Über die Angelegenheit wird der Gemeinderat am Dienstag, 21. Juli 2026, erneut beraten und entscheiden.

Der Widerspruch richtet sich weder gegen die öffentliche Diskussion noch gegen die Einwohnerversammlung“, erläutert Bürgermeister Martin Rupp. „Er betrifft ausschließlich die derzeit beschlossene Form der Unterstützung. Vor einer Umsetzung müssen wesentliche rechtliche, haushaltswirtschaftliche und organisatorische Fragen geklärt werden.

Der vorgesehene Betreiberverein befindet sich derzeit noch in Gründung. Damit liegt bislang weder ein rechtsfähiger Vertragspartner noch ein verbindliches Betreiber- und Finanzierungskonzept vor. Auch ein Baubeginn ist nach derzeitigem Stand nicht vor dem Jahr 2027 zu erwarten.

Da im Haushalt 2026 keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind, können keine verbindlichen Zusagen getroffen werden, die spätere Haushaltsjahre belasten. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde wäre eine Umsetzung der Beschlüsse in der derzeitigen Form ohne Nachtragshaushalt nicht möglich.

Die beschlossenen Leistungen haben ein Volumen von bis zu 65.000 Euro“, so Rupp. „Wenn die Umsetzung erst im Jahr 2027 erfolgt, können wir im laufenden Haushaltsjahr keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen eingehen, ohne die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Verwaltung weist außerdem darauf hin, dass die gewählte Unterstützungsform die Belastung des Gemeindehaushalts nicht entfallen lässt. Die Beschaffung des Roboters wäre als Investition der Gemeinde abzubilden. Die kostenlose Überlassung an einen externen Betreiber stellt zugleich eine freiwillige Förderleistung dar. Gleiches gilt für den Einsatz des Bauhofs. Dabei sind neben Materialkosten auch Personal-, Fahrzeug-, Maschinen- und Gemeinkosten zu berücksichtigen.

„Die Unterstützung wird nicht dadurch haushaltsneutral, dass sie als Sach- oder Bauhofleistung erbracht wird“, erklärt Rupp. „Der wirtschaftliche Vorteil für den Betreiber und die Belastung für die Gemeinde müssen transparent ausgewiesen werden.“

Besondere Bedeutung hat aus Sicht der Verwaltung auch die personelle Situation des Gemeindebauhofs. Dieser verfügt derzeit über drei Mitarbeitende. Vorrang haben jederzeit die Pflichtaufgaben innerhalb des Gemeindegebiets, insbesondere Verkehrssicherungsmaßnahmen, dringende Unterhaltungsarbeiten sowie Einsätze bei Schäden oder Störungen.

„Wir können keine Bauhofleistung außerhalb des Gemeindegebiets verbindlich zusagen, wenn jederzeit ein kurzfristiger Einsatz in Merdingen erforderlich werden kann“, betont Rupp. „Die Erfüllung eigener Pflichtaufgaben muss Vorrang haben.“

Bei der erneuten Beratung wird zudem die Haushaltslage der Gemeinde zu berücksichtigen sein. Die mittelfristige Finanzplanung weist negative ordentliche Ergebnisse aus. Gleichzeitig stehen erhebliche eigene Aufgaben und Investitionen an.

Auch die aktuelle Entwicklung beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist aus Sicht der Gemeinde von Bedeutung. Die vom Landkreis verhängte Haushaltssperre gilt zwar nicht unmittelbar für Merdingen. Sie kann die Gemeinde jedoch mittelbar belasten, falls bislang eingeplante Landkreiszuschüsse oder Mitfinanzierungen reduziert werden. Dies betrifft unter anderem Bereiche wie Musikschule und Schulsozialarbeit, in denen die Gemeinde teilweise bereits eigene Verpflichtungen eingegangen ist.

Unsere finanziellen Spielräume werden in den kommenden Monaten voraussichtlich nicht größer“, sagt Rupp. „Deshalb müssen wir zunächst sicherstellen, dass wir bestehende Verpflichtungen und eigene Aufgaben zuverlässig finanzieren können.“

Bis zur erneuten Entscheidung des Gemeinderats werden weder ein Rasenmähroboter beschafft noch Bauhofleistungen verbindlich zugesagt oder erbracht.

Im Rahmen der erneuten Beratung sollen auch alternative Formen einer möglichen Unterstützung geprüft werden. Denkbar sind eine einmalige, klar begrenzte und haushaltsrechtlich abgesicherte Förderung oder ein möglicher Eintritt der Gemeinde in den bestehenden Förderverein des Kaiserstuhlbads. Voraussetzung wäre jeweils, dass keine dauerhaften Folgepflichten für die Gemeinde Merdingen entstehen.

Merdingen, 02.07.2026
Bürgermeisteramt

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