Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Fachgruppe Wasserhygiene, Kommunalhygiene und umweltbezogener Gesundheitsschutz
Beschreibung
- Badegewässerüberwachung
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Hygiene in Schwimmbädern
- Umweltbezogener Gesundheitsschutz
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Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser ist nicht nur Wasser zum Trinken oder für Zubereitung von Getränken und Speisen. Auch Wasser, das für die Körperpflege, z. B. Hände waschen, sowie zur Reinigung von Gegenständen für den Lebensmittelkontakt oder beispielsweise Kleidung benötigt oder für diese Zwecke bereitgestellt wird, muss Trinkwasserqualität haben. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen verantwortlich. Das Gesundheitsamt berät die Wasserversorger und überwacht im Rahmen der amtlichen Trinkwasserüberwachung die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung.
Untersuchungspflicht des Trinkwassers
dezentraler Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen)
• www.lkbh.de/b-anlage (Informationen für Betreiber)
Lieferanschrift
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 310
79081
Freiburg im Breisgau
Kontakt
Telefon (07 61) 21 87-32 66
E-Mail wasserhygiene@lkbh.de
Persönlicher Kontakt
Frau Dr. Julia Aichholz
