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Externe Organisationseinheit

Ausbildungsförderung: BaföG und Meister-BAföG

Beschreibung

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist zuständig für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler (BAföG) und nach dem Ausfstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB), sog. Meister-BAföG.

Studierende an Hochschulen wenden sich bitte an das zuständige Studierendenwerk.

Zuständigkeit:

Beim BAföG richtet sich die Zuständigkei i.d.R nach dem Wohnort der Eltern, beim AFBG nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers. Das Landratsamt ist zuständig für Antragsteller, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen.
Wenn Sie in Freiburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Freiburg.


Voraussetzung
:

  • Besuch einer förderungsfähigen Ausbildung nach dem BAföG bzw. AFBG


Verfahrensablauf:

  • Schriftliche Antragstellung bei unserem Amt
  • Online-Antragsstellung


Erforderliche Unterlagen
:

Erhältlich per telefonische Anforderung bei einem Sachbearbeiter oder als Download:

 

Hausanschrift

Berliner Allee 3
79114 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg

Parkplatz

Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.

Kontakt

Telefon (07 61) 21 87-0
Fax (07 61) 21 87 77 25 99

Persönlicher Kontakt

Jan Merklin

Leitung der Fachgruppe

Telefon (07 61) 21 87-25 73
Frau Krause
Telefon (07 61) 21 87-25 71
Frau Maggiore
Telefon (07 61) 21 87-25 75
Frau Reichenbach
Telefon (07 61) 21 87-25 74
Frau Schmidt
Telefon (07 61) 21 87-25 72
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