Ausbildungsförderung: BaföG und Meister-BAföG
Beschreibung
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist zuständig für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler (BAföG) und nach dem Ausfstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB), sog. Meister-BAföG.
Studierende an Hochschulen wenden sich bitte an das zuständige Studierendenwerk.
Zuständigkeit:
Beim BAföG richtet sich die Zuständigkei i.d.R nach dem Wohnort der Eltern, beim AFBG nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers. Das Landratsamt ist zuständig für Antragsteller, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen.
Wenn Sie in Freiburg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Freiburg.
Voraussetzung:
- Besuch einer förderungsfähigen Ausbildung nach dem BAföG bzw. AFBG
Verfahrensablauf:
- Schriftliche Antragstellung bei unserem Amt
- Online-Antragsstellung
Erforderliche Unterlagen:
Erhältlich per telefonische Anforderung bei einem Sachbearbeiter oder als Download:
Lieferanschrift
Parkplatz
Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.