🚗 Parken im öffentlichen Raum – Rücksicht und Sicherheit
🚶♀️ Gehwegparken – Gefährdung für Fußgänger
Gehwege sind ausschließlich für den Fußgängerverkehr vorgesehen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge ganz oder teilweise auf dem Gehweg abgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Besonders betroffen sind:
- Kinder
- Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. Rollstuhl oder Rollator)
- Eltern mit Kinderwagen
Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich unzulässig – auch dann, wenn der Bordstein abgesenkt oder besonders niedrig ist. Eine Nutzung des Gehwegs zum Parken ist nur dann erlaubt, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen ausdrücklich freigegeben ist.
🚒 Freihaltung der Fahrbahn – mindestens 3,1 Meter
Ein weiteres zentrales Thema ist die notwendige Restfahrbahnbreite. Damit Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten ungehindert passieren können, muss eine freie Fahrbahnbreite von mindestens 3,1 Metern gewährleistet sein.
Gerade in engen Straßen führen falsch oder ungünstig abgestellte Fahrzeuge häufig dazu, dass diese Mindestbreite nicht eingehalten wird. Im Einsatzfall kann dies wertvolle Zeit kosten und im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden.
⚠️ Verantwortung im Alltag
Uns ist bewusst, dass die Parksituation in einigen Bereichen der Gemeinde angespannt ist. Dennoch bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden um gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln.
Bitte achten Sie insbesondere darauf:
- keine Gehwege zuzuparken
- ausreichend Platz für den fließenden Verkehr zu lassen
- Rettungswege jederzeit freizuhalten
🤝 Gemeinsam für mehr Sicherheit
Mit umsichtigem Verhalten kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Konflikte zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
