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Wichtige Infos für Veranstalter

Anzeige der vorrübergehenden Gaststätte gem § 2 LGastG (ehem. Wirtschaftserlaubnis)

Seit dem 01. Januar 2026 gilt das neue Landesgaststättengesetz (LGastG). Mit dem neuen LGastG  wurde u.a. das bisherige förmliche Genehmigungsverfahren für vorübergehende Bewirtungen aus besonderem Anlass durch ein reines Anzeigeverfahren bei den Gemeinden erstetzt. 

Welche Änderungen ergeben sich daraus für Sie?
Bei Bewirtungen im Zusammenhang mit Vereinsveranstaltungen für die Dauer von max. 4 aufeinanderfolgenden Tagen ist künftig spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Die Anzeige wird von der Gemeinde an verschiedene Stellen und Ämter weitergeleitet.

Die Gemeinde Merdingen hat hierfür einen einfachen Onlineassistenten erstellt. Damit können die für die Anzeige notwendigen Informationen direkt online übermittelt werden.

Hier geht es direkt zum Onlineformular

Hinweis:
Die Gemeinde ist verpflichtet, die notwendigen Daten des Anzeigenden an Polizei, Lebensmittelüberwachung und Finanzamt weiterzuleiten. Für den Aufwand wird daher eine Allgemeine Verwaltungsgebühr von 20 € erhoben. Die Anzeigen müssen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingegangen sein. Für verspätet eingegangene Anzeigen wird ein Verspätungszuschlag von 30 € erhoben.

Sicherheitskonzept

Die Anforderungen an Organisation, Sicherheitsmaßnahmen und Dokumentation steigen mit der erwarteten Besucherzahl und dem konkreten Risiko der Veranstaltung. Die Gemeinde Merdingen hat unter www.merdingen.de/veranstaltungsplanung ein umfassendes Hinweispapier erstellt. Auf dessen Grundlage muss jeder Veranstalter eigenverantwortlich beurteilen, in welcher Form ein Sicherheitskonzept erstellt wird. Als Leitlinie gilt: Je mehr Personen gleichzeitig anwesend sind und je komplexer Aufbau/Programm/Örtlichkeit ist, desto detaillierter muss das Sicherheitskonzept sein. Entscheidend ist dabei nicht nur die Zahl der Besucher, sondern auch Faktoren wie räumliche Enge, Alkoholausschank, Bühnenprogramm, Einsatz von Zelten/„fliegenden Bauten“, Straßenraum, Dunkelheit, wetterabhängige Risiken oder die erwartete Zusammensetzung des Publikums.
Zur Orientierung werden für Veranstaltungen in der Gemeinde Merdingen folgende Stufen empfohlen:

  • Stufe 1 (bis ca. 200 Personen): Kurzkonzept ausreichend (z. B. Verantwortlichkeiten, Lage-/Geländeskizze, Flucht-/Rettungswege, Erste Hilfe, Brandschutz, Kommunikation).
  • Stufe 2 (ca. 200–600 Personen): Erweitertes Sicherheitskonzept empfohlen (zusätzlich u. a. Besucherstromlenkung, Ordnerplan, detaillierter Lageplan, Sanitäts-/Rettungsdienstabläufe).
  • Stufe 3 (ca. 600–1000 Personen): Vollständiges Sicherheitskonzept erforderlich bzw. dringend empfohlen (u. a. Evakuierungs-/Alarmierungskonzept, Kapazitätsmanagement, Crowd-Management, Verkehr/Sperrungen, Abbruchkriterien).

Die vollständige Handlungsempfehlung können Sie hier herunterladen:

TypNameDatumGröße
pdf Hinweispapier Veranstaltungssicherheit (101,1 KB) 13.01.2026 101,1 KB
docx Hinweispapier Veranstaltungssicherheit_ausfüllbar.docx (57,1 KB) 13.01.2026 57,1 KB

Belegungskalender für Räumlichkeiten der Gemeinde

Voranfrage (Termineintragung)

Der Kalender dient als unverbindliche Orientierung potentiell freier Termine. Hier können Sie eine Voranfrage zur Eintragung Ihrer Veranstaltung in den Belegungskalender stellen:

Voranfrage (Termineintragung)

Buchungsanfrage (Nutzungsantrag für Räumlichkeiten der Gemeinde)

Die Buchungsanfrage ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu stellen. Sie wird von der Gemeindeverwaltung bearbeitet und Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung.

Die Buchungsanfrage (Nutzungsantrag) umfasst keine Anzeige (ehem. Wirtschaftserlaubnis). Die Anzeige ist separat zu beantragen. 

Die unten aufgeführten Bedingungen, Konzepte & Satzung sind in jedem Fall bei der Buchungsanfrage zu berücksichtigen.

Buchungsanfrage (Nutzungsantrag)
Benutzungsbedingungen (Anlage zur Buchungsanfrage v. Gemeinderäumen) (59,6 KB)

Benutzungs- und Gebührensatzung für Halle / Räume / Säle
Satzung vom 13.04.1999 (2,589 MB)
1. Änderung der Satzung vom 17.06.2001 (299,3 KB)
2. Änderung der Satzung vom 16.12.2003 (275,5 KB)
Nutzungsbestimmungen Freie Trauungen - Zehntscheune / Bürgersaal (93 KB)

Anzeige einer Veranstaltung (Früher: Antrag auf Wirtschaftserlaubnis)

Die Anzeige muss rechtzeitig (einen Monat vor Veranstaltungstermin), spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, der Gemeinde vorliegen. Sie wird von der Gemeindeverwaltung bearbeitet und Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung.

Die Anzeige nach § 2 ABs. 2 LGastG ist für Vereinsveranstaltungen nur dann notwendig, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen.

Für alle anderen Veranstalter gilt die Anzeigepflicht auch dann, wenn ausschließlich alkokholfreie Getränke oder Speisen angeboten werden.


Hier geht es direkt zum Onlineformular- Anzeige einer Veranstaltung

Kalender & Legende

1. Bürgersaal, Adolf-Schopp-Platz 1, Farbe: BLAU
2. Zehntscheune, Adolf-Schopp-Platz 2, Farbe: ROT
3. Turn- und Festhalle, Jan-Ullrich-Straße 2, Farbe: GRÜN
4. Ferien Baden-Württemberg, Farbe: GRAU
5. Feiertage Baden-Württemberg, Farbe: BEIGE

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