Katzenschutzverordnung tritt in Kraft
Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhalter*innen zu kastrieren, kennzeichnen sowie zu registrieren.
Verordnung der Gemeinde Merdingen zum Schutz freilebender Katzen
(Katzenschutzverordnung – KatzenschutzVO)
Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhalterinnen und Katzenhaltern durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren.
Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Katzenschutzverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter Öffentliche Bekanntmachungen / Katzenschutzverordnung.