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Aufenthaltszwecke

  • Aufenthalt aus humanitären Gründen
  • Besondere Aufenthaltsrechte
  • Flucht und Asyl
  • Türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe.

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Zugehörige Leistungen

  • Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
  • Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
  • Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
  • Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
  • Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
  • Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
  • Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
  • Nationales Visum beantragen
  • Niederlassungserlaubnis beantragen
  • Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen

Freigabevermerk

07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

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