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Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

  • Möglicher Ablauf einer Auslandsadoption
  • Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.

Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:

  • die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben

Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Vertiefende Informationen

  • Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ)
  • Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA)
  • Die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
  • Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
    • anerkannte Auslandsvermittlungsstellen

Zugehörige Leistungen

  • Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
  • Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
  • Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Freigabevermerk

08.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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