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Handwerkerparkausweis beantragen

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

    Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung [Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Hinweise

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Vertiefende Informationen

    Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

    Rechtsgrundlage

    • § 46 Straßen-Verkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
    • Tz. 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Freigabevermerk

    31.03.2022

    Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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