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Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

    Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)

    Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
    • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

    Rechtsgrundlage

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

    • § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):

    • Gebühren-Nummer 264

    Freigabevermerk

    23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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