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Umweltbeeinträchtigungen bei der Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg melden

    Die Umweltmeldestelle Baden-Württemberg ist die zentrale Anlaufstelle, bei der Sie konkrete Umweltbeeinträchtigungen melden können.

    Dazu gehören Abfallablagerungen in größerem Umfang, Bauschuttablagerungen, Zerstörung von Biotopen, Eingriffe in Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Gewässerverunreinigung, Ausbringung von Gülle im Gewässerrandstreifen, Rauchschwaden oder Lärm von Industriegebieten.

    Die Umweltmeldestelle Baden-Württemberg nimmt die Meldungen über umweltschädliche Vorgänge entgegen und leitet diese den zuständigen Behörden vor Ort zur Bearbeitung weiter.

    Umweltmeldungen können über das Meldeformular im Umweltportal Baden-Württemberg oder über die App "Meine Umwelt" abgesetzt werden.

    Bitte machen Sie ein Foto der Umweltbeeinträchtigung und fügen dieses Ihrer Meldung bei.

    Onlineantrag und Formulare

    • Meine Umwelt

      Mit der kostenlosen App „Meine Umwelt“ des Umweltministeriums können Sie schnell und einfach Umweltbeeinträchtigungen melden. Sie ist in den Appstores von Google und Apple erhältlich.

    Zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde vor Ort ist zumeist das Landratsamt beziehungsweise die Gemeinde/Stadt, der zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb oder gegebenenfalls auch das zuständige Regierungspräsidium.

    Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie eine Umweltmeldung über das Meldeformular oder die App "Meine Umwelt" abgegeben haben, prüft die Umweltmeldestelle beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW ob die Meldung den Kriterien einer Umweltmeldung entspricht und leitet die Meldung anschließend an die zuständige Behörde vor Ort zur Prüfung und Bearbeitung weiter.

    Eine Rückmeldung nach Prüfung der Meldung erfolgt von der zuständigen Behörde vor Ort. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer Kontaktmöglichkeit.

    Anonyme Meldungen sind auch mögich, dann ist es den Behörden vor Ort leider nicht möglich Sie über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
    Ebenso kann die Behörde vor Ort ohne Kontaktmöglichkeit für Rückfragen bei Unklarheiten gegebenenfallsdie Meldung nicht bearbeiten.

    Bitte beachten Sie bei Meldungen von Abfallablagerungen erhalten Sie im Regelfall keine gesonderte Rückmeldung der Behörde vor Ort. Die Abfallablagerungen werden zeitnah nach Eingang der Meldung von den zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieben oder Bauhöfen entsorgt.

    In der App "Meine Umwelt" können Sie außerdem im Bereich "Melden" Ihre abgegebene Meldungen einsehen. Dort wird Ihnen auch der jeweilige Bearbeitungsstatus angezeigt.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.

    Freigabevermerk

    16.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

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