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Landeszahnärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

    Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg anmelden.

    Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

    • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
    • die Ausbildung der Kammermitglieder sowie deren berufliche Fortbildung zu fördern,
    • die zahnärztliche Weiterbildung in den Fachgebietsbezeichnungen zu regeln,
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen,
    • die Belange die Qualitätssicherung wahrzunehmen und die Mitwirkung der Kammermitglieder an der Sicherung der Qualität zu regeln,
    • die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern Beschäftigten zu födern und die Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz wahrzunehmen sowie
    • Dritte, insbesondere Patientnen, in Angelegenheiten, die sich auf die zahnärztliche Berufsausübung beziehen, zu informieren und zu beraten.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

    Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

    Onlineantrag und Formulare

    • Meldebogen für die Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gemäß § 2 des Heilberufe-Kammergesetzes in Verbindung mit der Meldeordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

    Zuständige Stelle

    Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

    Bezirkszahnärztekammer Freiburg [Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine zahnärztliche Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde und
    • üben Ihren Beruf in Baden-Württemberg aus oder üben Ihren Beruf nicht aus, haben aber Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Bezirkszahnärztekammer schriftlich anmelden. Die Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sind jeweils für den entsprechenden Regierungsbezirk zuständig. Das erforderliche Formular erhalten Sie dort oder im Internet.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

    Fristen

    innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder Ihrer Wohnsitznahme in Baden-Württemberg

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus der Anlage des Anmeldeformulars.

    Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original, in amtlich beglaubigter Abschrift oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.

    Kosten

    • für die Anmeldung keine
    • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (vierteljährlich)
      Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer jährlich festsetzt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus den Teilbeiträgen für
      • die Landeszahnärztekammer und
      • die jeweilige Bezirkszahnärztekammer.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • §§ 2, 3 Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Kammermitglieder, Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder; Datenverarbeitung durch die Kammern; Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates)

    Freigabevermerk

    29.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg

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