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Exmatrikulation - Studium beenden

    Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

    Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Exmatrikulation - Popakademie Baden-Württemberg

    Zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
    Campus Bad Mergentheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Campus Friedrichshafen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Campus Horb [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Evangelische Hochschule Ludwigsburg
    Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
    Hochschule Aalen
    Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Campus Albstadt
    Hochschule Biberach
    Hochschule der Medien Stuttgart
    Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen
    Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
    Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
    Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
    Hochschule für Musik Karlsruhe
    Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
    Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
    Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
    Hochschule für Technik Stuttgart
    Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Geislingen
    Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Standort Nürtingen
    Hochschule Furtwangen eRechnung
    Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule
    Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
    Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
    Hochschule Offenburg
    Hochschule Pforzheim
    Hochschule Ravensburg-Weingarten
    Hochschule Reutlingen
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
    Pädagogische Hochschule Freiburg
    Pädagogische Hochschule Heidelberg
    Pädagogische Hochschule Karlsruhe
    Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
    Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
    Pädagogische Hochschule Weingarten
    Popakademie Baden-Württemberg GmbH
    Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe
    Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
    Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
    Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
    Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
    Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
    Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
    Studienakademie Heidenheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienakademie Karlsruhe [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienakademie Lörrach [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienakademie Mannheim [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Studienakademie Villingen-Schwenningen [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
    Technische Hochschule Mannheim- Studium und Lehre [Technische Hochschule Mannheim]
    Technische Hochschule Ulm
    Universität Freiburg
    Universität Heidelberg
    Universität Hohenheim
    Universität Konstanz
    Universität Mannheim
    Universität Stuttgart
    Universität Tübingen
    Universität Ulm

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

    • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
    • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
    • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
    • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

    Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:

    • Sie wechseln den Studienort.
      Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
    • Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.

    Verfahrensablauf

    Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

    Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:

    • Grund der Exmatrikulation
    • Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation

    Fristen

    Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.

    Erforderliche Unterlagen

    Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

    In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    • § 62 Landeshochschulgesetz (LHG) (Exmatrikulation)
    • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)

    Freigabevermerk

    09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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