Illegale Müllentsorgung

Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, im Gemeindegebiet oder in der freien Natur entsorgt. Diese illegale Müllentsorgung beeinträchtigt das Gemeinde- bzw. Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen unter Umständen auch zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder der Luft führen.
Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung von Abfällen stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, soweit der Verursacher ermittelt werden kann, neben den anfallenden Entsorgungskosten durch die untere Abfallbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bzw. durch unser Ordnungsamt mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.
Illegale Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen können Sie dem angegebenem Ansprechpartner melden.
Weitere Meldung sind über unserem Mängelmelder möglich.
Alle relevanten Informationen finden Sie unter der Rubrik Ver- und Entsorgung oder direkt auf der Webseite der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.