Europa- und Kommunalwahl
Wahltermin 09. Juni 2024
Das Infoblatt der Landeszentrale für politische Bildung bietet zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Das Infoblatt erklärt das geltende Wahlrecht am Beispiel von Gemeinderatswahlen. Besonderheiten wie das „Panaschieren" und das „Kumulieren" werden in allgemein verständlicher Sprache erläutert. Ein Schaubild auf der Rückseite des Infoblattes zeigt, welche Zuständigkeiten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Verwaltung und Gemeinderäte haben und wie die Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene Einfluss nehmen können.
Aufteilung der Gemeinde in zwei Wahlbezirke
Für die Wahl in den Wahllokalen bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und die Wahlbenachrichtigung sowie einen Kugelschreiber in das Wahllokal mit. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bei Eintragung des Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis vom Wahlhelferpersonal abgenommen. Einen Stimmzettel erhalten Sie bei Betreten des Wahllokals. Der Stimmzettel darf ausschließlich in der Wahlkabine gekennzeichnet werden und ist vor dem Verlassen der Wahlkabine mindestens einmal zu falten. Mit dem gefalteten Stimmzettel gehen Sie zum Wahltisch. Dort wird vom Wahlpersonal der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eingetragen und Sie legen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Danach verlassen Sie bitte ohne Verzögerung den Wahlraum. Der Mindestabstand zu anderen Personen soll stets 1,50 m betragen und gewahrt werden.
Bitte beachten Sie auch die amtliche Wahlbekanntmachung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage und machen Sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch.