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Finanzen & Abgaben

Haushaltsplan

Als Teil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Trotzdem entfaltet der Haushaltsplan als solcher Bindungswirkung nach außen und innen.

Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden; die Entscheidung über den Haushalt zählt zu den wichtigsten Rechten des Gemeinderates. Indem der Gemeinderat über die Gestaltung der Mittelverwendung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Einnahmen (Erträge/Einzahlungen) befindet, setzt er politische Prioritäten.

Haushaltspläne

TypNameDatumGröße
pdf Haushaltsplan 2025 (3,956 MB) 14.01.2025 3,956 MB
pdf Haushaltsplan 2024 (4,871 MB) 13.12.2023 4,871 MB
pdf Haushaltsplan 2023 (2,21 MB) 05.10.2023 2,21 MB
pdf Haushaltsplan 2022 (2,06 MB) 29.09.2023 2,06 MB
pdf Haushaltsplan 2021 (1,804 MB) 06.10.2023 1,804 MB
pdf Haushaltsplan 2020 (1,795 MB) 06.10.2023 1,795 MB
pdf Haushaltsplan 2019 (3,098 MB) 06.10.2023 3,098 MB

Jahresrechnungen

TypNameDatumGröße
pdf Jahresabschluss 2021 (4,491 MB) 30.01.2025 4,491 MB
pdf Jahresabschluss 2020 (4,384 MB) 26.09.2024 4,384 MB
pdf Jahresabschluss 2019 (4,353 MB) 22.11.2024 4,353 MB

Steuern & Gebühren

Grundsteuerreform

pdfPressemitteilung vom 30.03.2022 (411,3 KB)
pdfFMBW Flyer Grundsteuerreform barrierefrei (383,9 KB)

Ausfüllhilfen, Videoclips etc. zur Erstellung Ihrer Steuererklärung finden Sie hier!

Grundsteuer A

Hebesatz 355 v.H. (seit 01.01.2025)FälligkeitDie Grundsteuer ist in 4 Quartalsraten zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des Jahres fällig. Anstelle der 4 Quartalsraten kann die Grundsteuer auf Antrag auch in einem Jahresbeitrag jeweils zum 01.07. des  Jahres entrichtet werden. Die Umstellung auf jährliche Zahlungsweise  (Jahressteuerzahler) muss gemäß dem Grundsteuergesetz bis spätestens 30. September des vorangegangenen Jahres beantragt werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Grundsteuer B

Hebesatz 240 v.H. (seit 01.01.2025)FälligkeitDie Grundsteuer ist in 4 Quartalsraten zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des Jahres fällig. Anstelle der 4 Quartalsraten kann die Grundsteuer auf Antrag auch in einem Jahresbeitrag jeweils zum 01.07. des  Jahres entrichtet werden. Die Umstellung auf jährliche Zahlungsweise  (Jahressteuerzahler) muss gemäß dem Grundsteuergesetz bis spätestens 30. September des vorangegangenen Jahres beantragt werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Gewerbesteuer

Hebesatz 360 v.H. (seit 01.01.2024)FälligkeitVorauszahlung in 4 Quartalsraten zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des Jahres

Hundesteuer

Für den ersten Hund: 84,00 €Für jeden weiteren Hund: 168,00 €Kampfhund / Gefährlicher Hund: 360,00 €FälligkeitZum 01.03. des Jahres

Gebühren

pdfFMBW Flyer Grundsteuerreform barrierefrei (383,9 KB)
Abfallgebühren Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (64,8 KB)Bestattungs- und Friedhofsgebühren (113,2 KB)Gebühren Verlässliche Grundschule (64,4 KB)Verwaltungsgebühren (213,9 KB)Wasser- und Abwassergebühren (60,4 KB)Gebührenverzeichnis für Halle, Räume und Säle (41,6 KB)

SEPA-Lastschriftmandat

SEPA-Lastschriftmandat zum Download (121,3 KB)

Bankverbindungen

Volksbank Breisgau-Markgräflerland Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN:   DE45 6806 1505 0012 2001 10BIC:      GENODE61IHR IBAN:   DE08 6805 2328 0006 0001 29BIC:      SOLADES1STF
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