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Externe Organisationseinheit

Unterhaltsvorschuss für Kinder

Beschreibung

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Ersatzleistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Er beträgt ab dem 01.01.2022 monatlich

  • für Kinder unter sechs Jahren: EUR 177,00
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 236,00
  • für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 314,00

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.

Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.

Hausanschrift

Berliner Allee 3
79114 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg im Breisgau

Parkplatz

Am Gebäude; Anfahrt mit dem Auto über Lehener Straße und Idingerstraße.

Servicecenter

Formulare:
Erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen, per telefonische Anforderung bei einem Sachbearbeiter der Unterhaltsvorschusskasse oder als Download:

Kontakt

Telefon (07 61) 21 87-0
Fax (07 61) 21 87-77 25 99

Persönlicher Kontakt

Jan Merklin

Leitung der Fachgruppe

Telefon (07 61) 21 87-25 73
Frau Arnegger
Telefon (07 61) 21 87-25 77
Frau Barthel
Telefon (07 61) 21 87-25 53
Frau Gippert
Telefon (07 61) 21 87-25 57
Frau Gruber-Choinka
Telefon (07 61) 21 87-25 59
Frau Gutmann
Telefon (07 61) 21 87-25 78
Frau Gutknecht
Telefon (07 61) 21 87-25 55
Frau Kirst
Telefon (07 61) 21 87-25 51
Frau Köhler
Telefon (07 61) 21 87-25 58
Frau Kohler
Telefon (07 61) 21 87-25 52
Frau Kronen
Telefon (07 61) 21 87-25 54
Frau Pfeil
Telefon (07 61) 21 87-25 56
Frau Reiber
Telefon (07 61) 21 87-25 79
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